Hundesportverein   
Exten e.V.

 

 

   
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

Niedersächsisches Hundegesetz


Am 01. Juli 2013 ist das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) nach einer Übergangszeit von zwei Jahren in Kraft getreten. Was bedeutet dies für Hundehalter in Niedersachsen? Hier ein Überblick:

Chippflicht
Jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, muss mit einem elektronischen Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer gekennzeichnet werden. Dieser Chip wird durch einen Tierarzt mittels einer Spritze implantiert.

Haftpflichtversicherung
Für jeden Hund der älter als 6 Monate ist, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000,00 € bei Personenschäden und von 250.000,00 € bei Sachschäden abgeschlossen werden.

Eintragung/Anmeldung im Zentralen Hunderegister
Vor Vollendung des 7. Lebensmonats des Hundes ist der Hundehalter zur Registrierung im Hunderegister verpflichtet. Ist der Hund bei Anschaffung älter als sechs Monate, so ist die Registrierung innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu machen.
Die Registrierung kann unter www.hunderegister-nds.de (Kosten: 14,50 € pro Hund) oder aber telefonisch unter 0441/39010400 (Kosten: 23,50 € pro Hund) erfolgen.

Hundeführerschein
Für alle Hundehalter, die in Niedersachsen wohnen und sich nach dem 01. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten (siehe Punkt "Wer gilt als sachkundig?"), müssen nach § 3 NHundG den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen. Es dürfen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von den Hunden ausgehen. Die Verantwortung für den Hund liegt immer bei dem Hundehalter, auch wenn dieser seinen Hund einem anderen anvertraut, z. B. zum Spazierengehen. Der Hundehalter trägt auch für Familienmitglieder die Verantwortung.

Die Überprüfung der Einhaltung des Hundegesetzes obliegt den Städten bzw. Gemeinden.

Hundehalter haben die theoretische Prüfung (nach Möglichkeit) vor Anschaffung des Hundes - also bereits vor dem Kauf - abzulegen. Die praktische Prüfung ist während des ersten Jahres ab Anschaffung des Hundes abzulegen. Im Falle des Nichtbestehens einer Prüfung kann diese beliebig oft wiederholt werden.

In der theoretischen Sachkundeprüfung sind die erforderlichen Kenntnisse über

1. die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,
2. das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,
3. das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,
4. das Erziehen und Ausbilden von Hunden und
5. Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

nachzuweisen.

Bei Abnahme der schriftlichen Prüfung handelt es sich um einen Multiple-Choice-Test bestehend aus 35 Fragen aus einem Fragenpool von mehreren hundert Fragen.

In der praktischen Sachkundeprüfung ist nachzuweisen, dass die erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit einem Hund angewendet werden können. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

Die theoretische und praktische Sachkundeprüfung darf nur durch anerkannte Prüfer abgenommen wrden. Über das Bestehen der jeweiligen Prüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Ganz wichtig:
Für eine Teilnahme ist
keine Mitgliedschaft im HSV Exten e. V. erforderlich!

Wer gilt als sachkundig?
Die
erforderliche Sachkunde besitzt, wer nachweislich

a) innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens zwei Jahre ununterbrochen und ohne Beanstandung einen Hund gehalten hat und dies nachweisen kann (z. B. durch einen Steuerbescheid),
b) eine Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde erfolgreich abgelegt hat,
c) Tierarzt ist,
d) einen Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund hält.

Der VDH-Hundeführerschein und die VDH-Begleithundprüfung werden als Sachkundeprüfung nicht anerkannt!

Gesetzestext
Den ausführlichen Gesetzestext zum Niedersächsischen Hundegesetz findet man unter: www.ml.niedersachsen.de! In die Suchenmaske "Nds. Hundegesetz" eingeben.


Interesse?
Karin Heinrich und Claudia Wallenstein-Winter schulen Interessierte in Bezug auf den nds. Hundeführerschein. Bei Interesse/Bedarf einfach Kontakt mit uns aufnehmen:
ClaudiaWallenstein@t-online.de oder 0175/8013249!